20. Januar 2014

Erwiderung unserer Mitarbeiterin Anja Müller auf den Bericht im Stuttgarter Wochenblatt "(K)ein Platz für die Ewigkeit" vom 15.1.2014

Liebe Redaktion, liebe Frau Tetik,
leider wurde mein Leserbrief vom 16.1.2014 online nicht veröffentlich
t. Da es mir sehr wichtig ist, auf die inhaltlichen Fehler in Ihrem Beitrag hinzuweisen, sende ich Ihnen hiermit einen nahezu identischen Brief.

Ganz zu Beginn des Artikels schreiben Sie, auf Friedhöfen erhielten die Verstorbenen einen Namen. Ich gehe davon aus, dass dies lediglich eine unglückliche Formulierung ist; einen Namen hatten die Menschen ja schon zu Lebzeiten.

Im weiteren Verlauf sprechen Sie davon, die Grabstätte spiegele die gesellschaftliche Position eines Verstorbenen wider und nehmen in diesem Zusammenhang Bezug auf Reihen- und Wahlgräber.
Die Grabwahl erfolgt meist nicht unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Position eines Verstorbenen, sondern ist abhängig von seiner familiären und finanziellen Situation. Es ist bei alleinstehen Menschen oftmals eben weniger sinnvoll, ein Wahlgrab zu kaufen, wenn von vornherein klar ist, dass in diesem Grab niemand mehr dazu bestattet werden soll. Soll das Grab aber zur Familiengrabstätte werden, ist ein Wahlgrab die richtige Option. Hieraus eine höhere bzw. geringere Wertschätzung des bestatteten Menschen zu implizieren, ist m.E. ziemlich wagemutig.

Des Weiteren schreiben Sie, Einäscherungen seien günstiger, da der Kauf eines Sarges entfalle.
Dies ist nicht richtig. Auch bei Einäscherungen muss der Verstorbene in einen Sarg gebettet werden. Es gibt in Baden-Württemberg (zumindest derzeit noch) nicht nur den von Ihnen angesprochenen Friedhofszwang, sondern auch den Sargzwang.
Dieser ist bislang, wie Sie richtig schreiben, nur in Bezug auf muslimische Erdbestattungen gelockert worden.

Nun zu den anonymen Gräbern: Hier finden nicht nur Verstorbene ohne Angehörige oder finanziell schwach aufgestellte Menschen ihre letzte Ruhe. Dies würde ja geradezu eine Stigmatisierung dieser Menschen bedeuten und ist sicherlich nicht im Sinne der Kommunen. Nein, in den anonymen Gemeinschaftsfeldern können selbstverständlich alle Menschen bestattet werden, die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig wählen Menschen diese Bestattungsform, weil sie ihren Angehörigen die Grabpflege nicht zumuten wollen oder wenn diese z.B. weit entfernt wohnen und sich gar nicht kümmern können.
Es wäre schön gewesen, Sie hätten auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auch bei anonymen Bestattungen eine Trauerfeier abgehalten werden kann. Allein die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Angehörige.

Über einen Satz zu dieser Thematik bin ich besonders erstaunt. Sie schreiben "manch Hinterbliebener weigert sich schlicht, die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen". Das mag anfangs vielleicht hin und wieder so sein, das wird jedoch nicht toleriert, sondern notfalls mit juristischen Mitteln eingefordert. Wenn es bei einem Sterbefall bestattungspflichtige Angehörige gibt, so werden diese selbstverständlich auch in die finanzielle Pflicht genommen. Es kann nicht jeder nach "Lust und Laune" entscheiden, ob er für eine Bestattung aufkommen möchte, für die er aus rechtlichen Gründen aufkommen muss. Nur in den Fällen, in denen es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gibt, wird eine Beisetzung behördlich angeordnet und (vor)finanziert. Auch hier wird für die Kostendeckung der Nachlass des verstorbenen Menschen herangezogen, sofern vorhanden.

Liebe Frau Tetik, zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einen gut gemeinten Rat auf Ihren weiteren journalistischen Weg geben: Bitte recherchieren Sie gründlich. Gerade im Bestattungswesen gibt es viele "Fallen", es ist ein unglaublich komplexes Thema.
Ich habe gestern mit einem Friedhofsgärtner und auch mit einem Mitarbeiter eines Stuttgarter Friedhofes über Ihren Artikel gesprochen. Beide stimmten mir zu, dass solche inhaltlichen Ungenauigkeiten oft zu Missverständnissen im Gespräch mit Angehörigen führen. Und ich denke, Sie möchten als Journalistin die Dinge doch eher klären, als sie noch komplizierter, undurchsichtiger zu machen.

Mit herzlichen Grüßen
Anja Müller

Nachtrag: Die Autorin des Beitrags hat sich gerade bei Frau Müller gemeldet und angekündigt, dass es im Wochenblatt vom 22.1. erfreulicher Weise eine kleine Korrekturmeldung geben wird.
 

14. Januar 2014

Der Januar-Newsletter von adeo-online

Nun habe ich mein Versprechen eingelöst und meinen aktuellen Blog-Beitrag bei adeo-online einem heiklen aber wichtigen Thema gewidmet: unserem Umgang mit unseren Lieferanten und Kooperationspartnern.

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